Behandlungskosten
Alle Leistungen werden nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) abgerechnet.
Zusätzlich bin ich verpflichtet, eine Hausbesuchspauschale von 34,50 € netto (41,06 € brutto) pro Hausbesuch – unabhängig von der Anzahl der Tiere – zu berechnen.
Anfahrtskosten
Die Anfahrtskosten richten sich nach der tatsächlich gefahrenen Strecke zum Wohnort Ihres Tieres.
Für die Berechnung wird die kürzeste Route laut Google Maps verwendet.
Jeder Hausbesuch wird einzeln berechnet, abhängig davon, von welchem vorherigen Einsatz oder Startpunkt die Fahrt erfolgt.
Das Wegegeld beträgt 3,50 € pro Doppelkilometer netto (4,17 € brutto), mindestens jedoch 13,00 € netto (15,47 € brutto).
Spar-Tipp: Anfahrtskosten reduzieren
Wenn mehrere Tierbesitzer in derselben Region einen Termin bündeln, können die Fahrtkosten anteilig geteilt werden – besonders praktisch bei Impfungen oder Routineuntersuchungen.
Zahlungsmodalitäten
Die Bezahlung erfolgt direkt nach der Behandlung, entweder bar oder per EC-Karte.
Eine Ratenzahlung oder Zahlung auf Rechnung ist nicht möglich, damit die Büroarbeit minimal bleibt und die Zeit Ihrem Tier zugutekommt.


